Gesetze / Ausbildungsverordnung Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin

HwirtAusbV 1999

§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Der Ausbildungsberuf Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin wird staatlich anerkannt. Er ist Ausbildungsberuf der Hauswirtschaft. Soweit die Ausbildung in Betrieben der Landwirtschaft stattfindet, ist er ein Ausbildungsberuf der Landwirtschaft.

§ 2